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Ein Wirtschaftsplan erfaßt alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft. Er wird mehrheitlich durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen und erlangt damit Gültigkeit bis zur Vorlage eines neuen Wirtschaftsplanes für alle Eigentümer, wenn er nicht angefochten wird.
Im Wirtschaftsplan werden die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten getrennt aufgeführt. Es gehören dazu eine Reparaturrücklage und eine Instandhaltungsrücklage. Ein Wirtschaftsplan ist immer ein Entwurf, nach diesen Vorgaben wird einmal jährlich abgerechnet. Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes wirkt der Beirat mit.
Das Muster eines Wirtschaftsplans können Sie hier einsehen. Zur Ansicht benötigen Sie den Acrobat-Reader. Sollten Sie ihn nicht installiert haben, dann führt Sie dieser Link zum kostenlosen Download von Adobe-Acrobat.
