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Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Dieses Gesetz ist ein Bundesgesetz, das es seit dem 15.3.1951 gibt. Es hat im Lauf der Zeit einige Änderungen und Anpassungen erfahren. Die letzten Änderungen sind in der Wohnrechtsnovelle 2005 (WRN 2005) erfasst worden. Die neuen Änderungen sind insbesondere für die Hausverwalter wichtig, die einige Dinge mehr zu beachten haben, u.a.:

Das WEG regelt in wenigen Paragraphen das Miteinander innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft wie folgt:

  1. Begründung des Wohnungseigentums, §§ 2 - 9;
  2. Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, §§ 10-19;
  3. Verwaltung, §§ 20-29;
  4. Wohnungserbbaurecht § 30.

Hier sind insbesondere wichtig die Regelungen der §§ 10-19 sowie 20-29, sie sind gewissermaßen die Stützen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Jedem Eigentümer kann nur dringend empfohlen werden, sich mit dieses Gesetzeswerk vertraut zu machen, das neben der Teilungserklärung zu den konstruktiven Bestandteilen einer Eigentümergemeinschaft gehört.

Wir beraten Sie gern!


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