Zum Artikel springen

Sitemap Textansicht Grafische Ansicht hausverwaltungen und immobilien


Die Teilungserklärung

Bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist die Teilungserklärung neben Wohnungseigentumsgesetz und dem Kaufvertrag der wesentlichste und oft unterschätzte Bestandteil der gesamten vertraglichen Basis.

Eine Teilungserklärung besteht aus zwei Teilen:

  1. Der Teilungserklärung. Diese legt den jeweiligen Anteil eines Wohnungseigentümers am Allgemeineigentum fest. Dieser wird fast immer in bestimmten Bruchteilen am Gesamtobjekt berechnet. Weiterhin stellt sie fest, welche Bauteile und Flächen dem Sondereigentum oder dem Allgemeineigentum zuzuordnen sind.
  2. Der Miteigentümerordnung: Diese regelt z.B. die Abstimmungsmodalitäten (z. B. nach Miteigentumsanteil oder nach Kopfprinzip), Umlageschlüssel für das Gebäude betreffende Kosten, eine Verwalterzustimmng bei Kaufverträgen etc.

Wenn keine Regelung über einen bestimmten Sachverhalt besteht, so gilt entsprechend die gesetzliche Regelung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Wir werden Sie jederzeit gern beraten!


symbolfotos