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Bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist die Teilungserklärung neben Wohnungseigentumsgesetz und dem Kaufvertrag der wesentlichste und oft unterschätzte Bestandteil der gesamten vertraglichen Basis.
Eine Teilungserklärung besteht aus zwei Teilen:
Wenn keine Regelung über einen bestimmten Sachverhalt besteht, so gilt entsprechend die gesetzliche Regelung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Wir werden Sie jederzeit gern beraten!
