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Es gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach dem WEG, eine angemessene Instandhaltungsrücklage auf einem Treuhandkonto anzusammeln. Sie dient der Vorsorge für Sanierungsmaßnahmen wie dem Einbau neuer Fenster, Keller — oder Dachsanierungen, Renovierung des Treppenhauses, der Sanierung der Heizungsanlage etc.
Weiterhin sollen auch unerwartete Maßnahmen ohne Verzögerung umgesetzt werden können, damit nicht vorher bei den Eigentümern um eine Sonderumlage nachgesucht werden muss.
