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Zunächst in einer Abrechnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach »umlagefähigen Betriebskosten« und "nicht umlagefähigen Betriebskosten" zu unterscheiden.
Umlagefähige Betriebskosten sind die Kosten, die im Fall einer Vermietung auf Mieter umgelegt werden können, sofern der Mietvertrag diese Umlagen vorsieht.
Diese werden ausdrücklich in der II. Berechnungsverordnung gegliedert wie folgt:
Die nicht umlagefähigen Betriebskosten sind z.B.
